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   FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2001 - 4 K 2810/99   

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https://dejure.org/2001,10570
FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2001 - 4 K 2810/99 (https://dejure.org/2001,10570)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2001 - 4 K 2810/99 (https://dejure.org/2001,10570)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 4 K 2810/99 (https://dejure.org/2001,10570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbringungsgeborene Anteile an

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbringungsgeborene Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen sind erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich nicht als Betriebsvermögen begünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - Kein § 13a ErbStG bei der Schenkung von einbringungsgeborenen Anteilen

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2001 - 4 K 2810/99
    Überdies seien die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 592/91 (BStBl II 1995, 671 ) entwickelten Grundsätze zum erbschaftsteuerlichen Zugriff bei einem Erben, der einen durch Erbanfall übergegangenen Betrieb fortführen wolle, auch auf den erbfallbedingten Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen zu übertragen.

    Nach den Erkenntnissen des BVerfG im Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvR 552/91 (BStBl II 1995, 671 ) darf die erbschaftsteuerliche Belastung im Erbfall mit Rücksicht auf die Erbrechtsgarantie nicht die Fortführung von Betrieben, vor allem von mittelständischen Unternehmen, durch den oder die Erben verhindern, wobei zu berücksichtigen ist, dass Betriebe in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet sind.

  • FG Niedersachsen, 12.05.2004 - 3 K 326/01

    Voraussetzung der Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Erbschaftsteuer;

    Diese eindeutige Abgrenzung lässt dabei keinen Raum für eine gegenständliche Erweiterung der Begünstigungstatbestände im Wege einer extensiven Auslegung oder einer lückenergänzenden Analogie (hierzu insbesondere Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 4 K 2810/99, EFG 2001, 642; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. Oktober 2002 IV 476/2000, ZEV 2003, 338).

    Dass diese Geschäftsanteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen beim Kläger geworden sind, vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (hierzu insbesondere Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 4 K 2810/99 a.a.O.).

  • FG Saarland, 12.06.2003 - 2 K 211/98

    Nachlasserwerb einbringungsgeborener Anteile durch ErbStG 1994 nicht

    Das Betriebsvermögen umfasst nach § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes im Sinne von § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, (vgl. hierzu auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Januar 2001, 4 K 2810/99, EFG 2001, 642, rkr.).
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